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Beglaubigungen in Rechtsangelegenheiten: Koreanische Patentklage und beglaubigte Übersetzung

      

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Bei Rechtsstreitigkeiten gibt es einige spezielle Anforderungen in Deutschland, welche es hinsichtlich von Übersetzungen zu beachten gibt. Gerichte setzen hier ähnlich wie Ämter und Behörden voraus, dass eine eingereichte Übersetzung beglaubigt werden muss. Dieses Erfordernis soll sicherstellen, dass eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe des Originaldokuments gewährleistet wird.

In besagtem Fall ging es insbesondere um die Übersetzung einer Patentklage, welche in die Koreanische Sprache übersetzt werden musste, gleichzeitig hatte unser Kunde die Übersetzung der Klageschrift aufgrund von in Deutschland geltenden Zustellungsvorschriften anzufertigen und eine Beglaubigung zu veranlassen.

Bei der Anfertigung von Übersetzungen im Rechtsbereich mit dem Thema Patenten ist bei der Auswahl des Übersetzungsbüros immer Vorsicht walten zu lassen, da Patentklage neben der Rechtssprache auch eine speziell anzuwendende Patentterminologie und in diesem Patentrechtsstreit fundiertes Fachwissen im Technologie- und Elektronikbereich voraussetzten.

Bei der Auswahl eines falschen Übersetzungsbüros laufen Kläger und Klagevertretung bzw. Beklagte und Beklagtenvertretung Gefahr, dass der Rechtsstreit aufgrund der fehlenden Beglaubigung oder, was noch schlimmer ist, aufgrund einer falschen Übersetzung, verloren geht, oder ein ungünstiges Urteil gefällt wird.

Viele Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzleien vertrauen hier auf die Leistungen von Wagner Consulting.

Die vereidigten Fachübersetzer von Wagner Consulting sind ermächtigt, um eine solche gerichtlich, amtlich und behördlich anerkannte Beglaubigung vorzunehmen. Ferner verfügen wir über Fachpersonal mit umfangreichen Fachwissen im Patent- und Rechtsbereich, welches u.a. Themen wie Biotechnologie, Medizin, Technologie u.v.m. abdeckt.

Zu unterscheiden von Beglaubigungen sind die Begriffe Apostille, Legalisation und Überbeglaubigung.

Apostille: Bestätigt die Echtheit eines Dokuments, welches meistens bei ausländischen Behörden vorgelegt werden muss.

Legalisation: Bestätigung der Echtheit des Dokuments durch ausländische Vertretungen, z.B. durch die jeweilige Botschaft.

Überbeglaubigung: Bestätigung der Unterschrift z.B. des Übersetzer vor einem Notar um die Echtheit des Dokuments zu gewährleisten.

Unsere Mitarbeiter bei Wagner Consulting beraten Sie gerne hinsichtlich der Apostille, Legalisation und Überbeglaubigung im Urkunden- und Rechtsverkehr und nimmt diese auch gerne für Sie vor! Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Auswärtiges Amts.

Beglaubigte Übersetzungen werden u.a. für folgende Gerichte in Deutschland vorgenommen:

Amtsgerichte (AG)
Landgerichte (LG)
Oberlandesgerichte (OLG)
Arbeitsgerichte
Landesarbeitsgericht
Bundesgerichtshof (BGH)
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Sofern Sie Übersetzung für Rechtsstreitigkeiten vor ausländischen Gerichten benötigen, so gilt es die lokalen Gesetze und Anforderungen des Landes zu beachten, in welchem der Rechtstreit geführt wird oder in welchem die Dokumente benötigt werden.

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Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per Telefon oder E-Mail und wir beraten Sie gerne hinsichtlich der nötigen Anforderungen oder erstellen Ihnen ein kostengünstiges unverbindliches Angebot.

Fachbereich Recht:
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